Formulare
Die 'Formularwut' in der Verwaltung ist leider noch nicht abgeschafft worden, aber wir wollen versuchen, Ihnen manchen Weg zu ersparen.
Deshalb haben wir für Sie schon jetzt einige Anträge und Formulare zum Ausdrucken hinterlegt und werden nach und nach diesen Formularcontainer ergänzen. Sie können die Formulare ausdrucken, ausfüllen und mit der Post oder persönlich weiterleiten, da für diese Anliegen Ihre Unterschrift benötigt wird.

Abfallbeseitigung - Mülltonne
Mit dem Formular können Sie direkt beim Wertstoffzentrum des Landratsamtes Rhön-Grabfeld Ihre Mülltonne anfordern bzw. Änderungen beantragen.
Anmeldung
Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde eine Wohnung bzw. ein Haus beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Hierzu wird neben Ihrem Personalausweis / Reisepaß ggf. auch eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Ausschankerlaubnis
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG

Biotonne
Mit dem ausgedruckten Formular können Sie direkt beim Wertstoffzentrum des Landratsamtes Rhön-Grabfeld die Biotonne bestellen.
Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig und hilft dabei unsere Umwelt zu schützen.
Briefwahlantrag
Wahlinformationen und den Briefwahlantrag finden Sie unter der Rubrik 'Wahlen & Volksbegehren'.

Führungszeugnis - Antrag auf Ausstellung
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 EUR. Wir bitten Sie zum Antrag die Einzugsermächtigung beizufügen.

Gewerbean- bzw. abmeldung
Diese Formulare wurden vorerst nicht hinterlegt, da bei der An- bzw. Abmeldung eine Gebühr zu zahlen ist. Sie können sich aber gerne telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung wenden (Tel. 09774/9191-210)

Hundeanmeldung /- abmeldung
sobald die Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie einen Steuerbescheid mit Hundemarke.

Kinderreisepass / Personalausweis - Zustimmungserklärung der Eltern
Mit diesem Formular können Eltern bzw. gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises für ihr minderjähriges Kind erteilen.

Lohnsteuerklasse - Änderung
Zur Änderung Ihrer Lohnsteuerklasse bitten wir Sie, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Für Bürger des Marktes Oberelsbach ist dies i.d.R. das Finanzamt Bad Neustadt.

Mülltonnen An-, Ab- und Ummeldung
Informationen zur Abfallbeseitigung und An- bzw. Abmeldungen von Mülltonnen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Rhön-Grabfeld.

Parkerleichterung - für Behinderte
Wenn Sie an einer Behinderung leiden, können Sie u. U. Antrag auf Parkerleichterung nach StVO stellen, bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Behindertenausweises bei.Personalausweis - Vollmachtserklärung zur Abholung
Mit diesem Formular können Sie einen Bevollmächtigten für die Abholung Ihres Personalausweises bestimmen.

Schwerbehindertenausweis-Antrag
Dieser Antrag kann sowohl dem Rathaus, als auch direkt dem Versorgungsamt Würzburg zugeleitet werden.
Nähere Informationen sowie aktuelle Formulare finden Sie hier.

Unfallmeldung
Die Unfallmeldung für einen landwirtschaftlichen Unfall kann sowohl dem Rathaus, als auch direkt der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Berufsgenossenschaft) übersandt werden.
Weitere Informationen und das Formular "Unfallanzeige" finden Sie unter www.svlfg.de

Verkehrsrechtl. Maßnahmen - Antrag auf Anordnung
WIr bitten darum, diesen Antrag persönlich vorbeizubringen, da wir eine genaue Lagebeschreibung benötigen.
Vermessungsantrag
Der Antrag auf Vermessung ist direkt dem Vermessungsamt Bad Neustadt a. d. Saale zu übermitteln.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular auf Vermessung finden Sie unter
VHS-Anmeldung und Seminare
Seminare der Volkshochschule Bad Neustadt sowie die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf http://www.vhs-nes.de/home

Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde eine Wohnung beziehen die nicht Ihre Eigentumswohnung ist, benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Gleiches gilt im Falle einer Abmeldung aus der Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter bzw. Wohnungseigentümer bescheinigt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Personalausweis auch geändert werden muss.